Re: re:

Abgeschickt von Simon am 04 September, 2002 um 16:15:15:

Antwort auf: Re: re: von RH am 02 September, 2002 um 22:29:18:


Hallo RH,

ich hatte geschrieben:
: "Außerdem "gestehen" Christen niemandem
: Rechte zu, der Mensch hat diese (wenn du Recht auf Leben etc. meinst) als Geschöpf Gottes von Natur
: aus."

Du hast geantwortet:
: Auch das Recht auf Heirat und Ehe?

Dein Punkt hat mit der Idee der unveräußerlichen Rechte nur am Rande zu tun. Korrekt formuliert müsste deine Frage lauten: Läßt sich aus der Bibel ein Recht auf die Bildung von Lebensgemeinschaften ableiten? Du beziehst dich vermutlich auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Diese können aus den folgenden Gründen keine Ehen sein:
Die Ehe ist im Christentum definiert als die lebenslange, gegenseitig verantwortliche Verbindung von Mann und Frau. Vom Sinn dieser Definition her betrachtet schließen sich Verbindungen von einem Mann und mehreren Frauen (und umgekehrt), Erwachsenen und Kindern, Geschwistern untereinander, Kindern und anderen Kindern und zwischen Personen gleichen Geschlechts als Ehe aus. Jedem steht es natürlich frei, solche Verbindungen einzugehen, aber sie können sich nicht auf den christlichen Begriff "Ehe" berufen.

Gleichgeschlechtliche oder andere Verbindungen als Ehen zu bezeichnen würde demnach eine willkürliche Umdefinition des Ehebegriffs vorraussetzen. Hier geht es also nicht um eine Rechtsfrage, sondern um die Frage, ob diese Umdefinition sinnvoll ist bzw. ob einer Gruppe von Aktivisten das Recht zusteht, diese Definition zu ändern.




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